FAQ - Häufig gestellte Fragen
Nein, da jeder Haus & Grund Ortsverein selbständig ist. Grundsätzlich gilt, dass jeder Immobilieneigentümer, ganz gleich in welchem Bundesgebiet er wohnt bzw. sich seine Immobilie befindet, frei entscheiden kann, in welchem Ortsverein er Mitglied werden will.
Mit über 120jähriger Erfahrung in der Immobilienwirtschaft und ständig aktualisiertem Expertenwissen bieten wir unseren Mitgliedern breite Unterstützung in allen Fragen, die das Immobilieneigentum betreffen.
Im Rahmen der Mitgliedschaft erhalten Sie insbesondere fünf kostenlose Rechtsberatungen im Jahr durch unsere Fachanwälte. Sie erhalten weiterhin kostenfreie Fachberatung in Steuersachen durch einen Steuerberater, in Bauangelegenheiten durch einen Architekten und bezüglich Energiesparmaßnahmen durch eine Energieberaterin. Die Beratung erstreckt sich auf alle Bereiche, die mit Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum in Zusammenhang stehen.
Neben den Beratungsleistungen sind wir für unsere 2.983 Mitglieder (Stand: Dezember 2023) im Raum Worms-Alzey als Interessenvertretung auf kommunaler Ebene tätig und aufgrund unserer Erfahrung eine gewichtige Stimme.
Als Mitglied von Haus & Grund Worms-Alzey e.V. können Sie unsere Beratungsleistungen telefonisch in Anspruch nehmen. Teilen Sie uns Ihren Wunsch bei der Terminvereinbarung mit.
Da jeder Haus & Grund Ortsverein selbständig ist und unterschiedliche Serviceleistungen anbietet, können Sie Beratungsleistungen nur in dem Ortsverein in Anspruch nehmen, in dem Sie Mitglied sind.
Unsere Geschäftsstelle in Worms ist montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Die Geschäftsstelle in Alzey ist montags und mittwochs von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Die Höhe des Jahresbeitrages beträgt € 90,00 für das Kalenderjahr für Ihr gesamtes Immobilieneigentum.
Mitgliedsbeiträge sind bei vermieteten Immobilien steuerabzugsfähig!
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann jeweils bis 30.06. zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Die Mindestdauer einer Mitgliedschaft beträgt 2 Jahre.
Die Bonitätsauskunft als Mietersolvenzcheck ist eine Auskunft, die wir über die Creditreform Worms abfragen.
Zum Ablauf wie folgt:
- Wir haben für Sie vorgefertigte Formulare, die Sie bitte hierfür benutzen wollen. Ihr Mietinteressent muss seine schriftliche Einwilligung hereingeben und Sie uns ebenso Ihren schriftlichen Auftrag.
- Wir bringen dann so für Sie in Erfahrung, ob Ihr zukünftiger Mieter vorher schon einmal negativ aufgefallen ist oder ob Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen diesen in die Wege geleitet wurden.
Die Auskunftserteilung erfolgt in der Regel ein auf den anderen Arbeitstag.
Unsere Rechtsanwältin Frau Beate Kaminsky führt gemeinsam mit Ihnen die Wohnungsabnahme durch und vermerkt die festgestellten Mängel / Schäden in einem ausführlichen Protokoll. Dieses Protokoll wird Ihnen einige Tage nach der erfolgten Wohnungsabnahme von uns zugestellt. Ein solches Protokoll ist insbesondere zur Sicherung Ihrer Ansprüche bei Beendigung von Mietverhältnissen von großer Bedeutung.
Terminvereinbarungen und Preisabfragen erfolgen gerne über die Geschäftsstelle in Worms.
Weitere Fragen?
Sollten Ihre Frage und Antwort hier nicht dabei gewesen sein, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an!
Unsere Mitarbeiterinnen im Sekretariat stehen Ihnen gerne zur Verfügung!