Auf gute Nachbarschaft? Darüber lässt sich streiten
Um „Grundzüge des Nachbarschaftsrechts“ ging es bei der jüngsten Infoveranstaltung von Haus & Grund Worms-Alzey. Das Thema interessierte zahlreiche Mitglieder. Referent Hans-Joachim Lock vermittelte ihnen viel Wissenswertes – durchaus auch auf unterhaltsame Weise.
Foto: Haus & Grund Worms-Alzey
Für die mehr als 2.500 Mitglieder von Haus & Grund Worms-Alzey ist es fast schon eine Binsenweisheit: Ein kurzer Besuch bei Haus & Grund kann jahrelangen Ärger ersparen. Das gilt erst recht beim Thema Nachbarschaftsstreit – ein Problem, das laut forsa-Umfrage sage und schreibe 46 Prozent der Menschen hierzulande schon einmal direkt betroffen hat.
Anschauliche und teils auch etwas abwegige Beispiele
Genau dieses Thema stand auf der Tagesordnung bei der jüngsten öffentlichen Veranstaltung von Haus & Grund in Alzey. Entsprechend groß war der Andrang im Info-Center der Volksbank, wohin der Ortsverein eingeladen hatte.
Die freien Sitzplätze wurden knapp, obwohl der Veranstaltungstitel nicht mehr versprach als „Grundzüge des Nachbarschaftsrechts“.
Doch der Referent des Abends, Rechtsanwalt Hans-Joachim Lock, nahm sich des Themas auf seine ihm ganz eigene Weise an: Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht stieg er tief in die Materie ein – und als Vorsitzender, der seit 25 Jahren an der Spitze des Ortsvereins steht, wusste er genau, wie er das Publikum im Saal dabei mitnehmen konnte.
Lock ordnete und sortierte, veranschaulichte Kompliziertes an Beispielen und brachte sein Publikum sogar zum Schmunzeln. Etwa als er zeigte, dass das, was bei Gerichten als ortsüblich gilt, von Region zu Region ganz unterschiedlich sein kann.
So musste ein krakeelender Hahn aus Alzey zu bestimmten Zeiten zur Ruhe gebracht werden, wurden in Landau Kuhglocken vom dortigen Gericht als Lärmbeeinträchtigung anerkannt und hatten anderenorts Anwohner eine Brieftaubenzucht von mehreren hundert Tieren hinzunehmen.
Oder als Lock von dem Fall berichtete, wie lärmende Frösche aus Worms einem Anwohner so sehr zusetzten, dass dieser kurzerhand zum Luftgewehr griff.
Schwer zu überblickende Rechtsgrundlagen
Immer wieder gingen aus dem Publikum Hände nach oben – entweder um Fragen zu stellen, die Lock direkt beantwortete, oder um die Vortragsfolien mit dem Handy abzufotografieren. Deutlich wurde: Manche Unstimmigkeiten zwischen Nachbarn beruhen schlicht auf Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften.
Lock legte dar, warum es auch gar nicht so einfach ist, treffsicher das Passende herauszufinden. Denn die Rechtsgrundlagen sind auf eine Vielzahl von Gesetzen verstreut.
Wie Lock ausführte, speist sich das private Nachbarrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Landesnachbarrechtsgesetz, kann aber beispielsweise überlagert werden von der Landesbauordnung, dem Landespflegegesetz, Landesstraßengesetz oder von Immissionsschutzgesetzen.
Generell droht häufig dann Ärger zwischen Nachbarn, wenn es laut ist, stinkt oder Grenzen überschritten werden. Der Garten rangiert dabei ziemlich weit oben beim Streitpotenzial.
Lock ging daher beispielsweise sehr genau auf geltende Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern ein, erklärte, wann Ansprüche ausgeschlossen oder verjährt sind.
Er behandelte unter anderem aber auch Regeln rund um die Einfriedung. Bei alledem machte Lock deutlich: Die Suche einer einvernehmlichen Lösung ist hilfreicher als ein gerichtliches Verfahren, das nur als letzte Möglichkeit in Betracht kommt.
Auch in diesem Sinne zitierte Lock den Regisseur Volker Schlöndorff: „Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger.“