CO₂-Abgabe und energetische Sanierungen: Was Vermieter wissen müssen

Experte Jürgen Hammel gab den Mitgliedern von Haus & Grund Worms/Alzey praktische Tipps

Aktuelle Herausforderungen für private Eigentümer näher beleuchtet

Foto: Haus & Grund

Seit 2023 müssen sich Mieter und Vermieter die CO₂-Abgabe für Heizöl, Gas und Fernwärme teilen. Doch wer muss wie viel zahlen? Jürgen Hammel, der Vorsitzende von Haus & Grund Kaiserslautern, hat dazu den 120 Gästen der Mitgliederversammlung von Haus & Grund Worms/Alzey im Wormser die wichtigsten Punkte für private Vermieter erläutert. Zum Nachlesen hat der Vorsitzende von Haus und Grund Worms/Alzey, Hans-Joachim Lock, zu diesem Thema auch ein Infoblatt herausgegeben. Das ist kostenlos in den Geschäftsstellen von Haus & Grund in Worms und Alzey erhältlich (siehe Infokasten unten). Darin erklärt Lock unter anderem die Berechnungsgrundlagen und gibt Beispiele für die CO₂-Kosten je nach Energieeffizienz eines Gebäudes.


Fakt ist: Die Einführung der CO₂- Abgabe führt zu Veränderungen für Vermieter und Mieter. Zwar wird die Abgabe für das Heizen mit fossilen Brennstoffen bereits seit 2021 erhoben. Doch erst seit 2023 werden Vermieter an den CO₂-Kosten beteiligt, je nach Energieeffizienz des Gebäudes. Im Infoteil der Veranstaltung erläuterte Gastreferent Jürgen Hammel das Stufenmodell zur Aufteilung der CO₂-Kosten. Er betonte die Bedeutung energetischer Sanierungen, um diese Kosten auf Dauer zu reduzieren.

Steigende CO₂-Kosten

Denn der CO₂-Preis wird schrittweise erhöht: von 25 Euro pro Tonne im Jahr 2021 auf 55 Euro im Jahr 2025. Ab 2027 erfolgt die Preisfestlegung durch den europäischen Emissionshandel, was voraussichtlich zu weiter steigenden Kosten führt. Hammel fasste zusammen: „Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes ist, desto höher ist der Kostenanteil des Vermieters.“ Für Mieter in Häusern mit Zentralheizung erfolgt die Umlage automatisch, ohne dass sie aktiv werden müssen. Mieter mit direktem Vertrag mit dem Energieversorger, etwa bei einer Gasetagenheizung, müssen hingegen den CO₂-Preis selbst vom Vermieter einfordern.

Finanzielle Auswirkungen

Ein Beispiel: Eine Gasheizung verursacht pro Kilowattstunde (kWh) etwa 201 Gramm CO₂. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh entstehen im Jahr 2025 rund 263 Euro an CO₂-Kosten. Eine Ölheizung, die pro kWh etwa 266 Gramm CO₂ ausstößt, verursacht bei gleichem Verbrauch Kosten von rund 349 Euro im Jahr 2025.


Die Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten im Einzelfall obliegt im Regelfall dem Vermieter und wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung durchgeführt. Mieter, die sich selbst mit Wärme und Warmwasser versorgen – etwa durch eine Gasetagenheizungen –, führen die Berechnung und Aufteilung anhand der Rechnungen ihres Versorgers selbst durch und nehmen anschließend ihren Vermieter auf Erstattung seines Anteils an den Kohlendioxidkosten in Anspruch. Diese Informationen lassen sich aus der Heizkostenabrechnung oder der Gasabrechnung entnehmen. Die CO₂-Emissionen werden dann mit dem Emissionsfaktor multipliziert. Die resultierenden CO₂-Kosten werden gemäß dem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.

Fragen aus der Praxis

In der anschließenden Fragerunde wurden konkrete Anliegen der Mitglieder besprochen. Auf die Frage, was passiert, wenn ein Vermieter keine energetische Sanierung vornimmt, antwortete Hammel: „Der Vermieter muss dann einen höheren Anteil der CO₂-Kosten tragen.“ Für gemischt genutzte Gebäude gilt übergangsweise bis Ende 2025 eine hälftige Aufteilung der Kosten. Zur Abrechnung bei direkten Verträgen mit dem Gasversorger erklärte Hammel: „In solchen Fällen muss der Vermieter die CO₂-Kosten mit dem Mieter direkt abrechnen.“ Die Berechnungsgrundlagen müsse vom Brennstofflieferanten in der Abrechnung verständlich aufgelistet werden. Die Abrechnung der CO₂-Kosten muss zudem innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung des Versorgers erfolgen, sonst verjährt die Forderung.

 

Infoblatt zur CO₂-Abgabe

Das Infoblatt zur CO₂-Abgabe kann kostenlos in den Geschäftsstellen bei Haus und Grund in Worms in der Wilhelm-Leuschner-Straße 17 und in der Zweigstelle Alzey (Büro in der Volksbank) bezogen werden, entweder per Telefon 06241 413591 und 06731-4936113 oder per E-Mail.

 

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