Die Neuerungen im Mietrecht auf einen Blick dargestellt
Infoabend des Haus- und Grundeigentümervereins Worms e.V.
Eigentlich sind sie für die Haus & Grund Mitglieder in Worms und Alzey schon ein alter Hut: die Änderungen, die seit Mai im Rahmen der Mietrechtsreform in Kraft getreten sind. Dennoch war das Interesse unter den Mitgliedern groß, als der Ortsverein jetzt erneut zu einem Infoabend einlud. Hier gab es alle Änderungen noch einmal im Überblick.
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Viele Fragen an die Experten: Rechtsanwalt Hans Joachim Lock (links) und Verbandsdirektor RA Ralf Schönfeld konnten sie alle beantworten. |
Der Vorsitzende des Haus- und Grundeigentümervereins Worms/Alzey e.V., Rechtsanwalt Hans-Joachim Lock, hatte schon frühzeitig auf die wichtigsten Änderungen im Rahmen der Mietrechtsreform hingewiesen, und zwar in Form von Info-Veranstaltungen und Infobriefen. Trotzdem hat es zu dem Thema rund 70 Interessierte ins Wormser gelockt, wohin die Eigentümerschutzgemeinschaft eingeladen hatte. Viele wollten die wichtigsten Änderungen noch einmal im Überblick vorgestellt bekommen und nutzten rege die Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Gleich zwei Rechtsanwälte und Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht standen hierfür zur Verfügung: Hans Joachim Lock und Beate Kaminsky, die im Verein für Worms und Alzey die Rechtsberatungen durchführen. Die Zusammenfassung gab der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz, Rechtsanwalt Ralf Schönfeld.
Eine wichtige Änderung betrifft die energetische Sanierung: Wenn der Vermieter aus Energiespargründen die Wohnung saniert, darf der Mieter für die Dauer von drei Monaten nicht mehr die Miete mindern. Salopp formuliert: Hämmern, Bohren und Klopfen, Baulärm und Staub muss der Mieter also dulden, wenn Heizkessel oder Fenster ausgetauscht werden oder die Fassade gedämmt wird. Erst nach diesen drei Monaten darf er eine Mietminderung geltend machen, die bei energetischen Modernisierungen bei etwa zehn bis 20 Prozent liegt. „Mit dieser Beschneidung des Minderungsrechts sollen den Vermietern Anreize zur energetischen Gebäudesanierung gegeben werden“, erklärte Schönfeld. Hinzu kommt, dass jährlich elf Prozent der Sanierungskosten auf die Miete umgelegt werden können.
Schönfeld wies auch noch einmal auf die die so genannte Mietpreis-Bremse hin: Statt um 20 Prozent dürfen Wohnungsmieten dann innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent steigen. Eine Deckelung bei Neuvermietungen ist jedoch nicht vorgesehen.
Ein weiteres Thema, das der Verbandsdirektor behandelte, war die Vereinfachung des Räumungsverfahrens. Das ist vor allem wichtig im Kampf gegen Mietnomaden. Hierzu hat Hans-Joachim Lock auch einen Leitfaden zum Nachlesen verfasst. Dieser liegt in den Geschäftsstellen aus.
Hintergrund: Vermieter sollen künftig schneller eine Zwangsräumung einleiten können, wenn sie Opfer von Mietnomaden geworden sind. Grundlage dafür ist die so genannte „Berliner Räumung“. Lock: „Sie ermöglicht es Vermietern, die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen zu lassen, ohne die Gegenstände in der Wohnung – oftmals für viel Geld – wegschaffen und einlagern zu müssen.“ Künftig kann außerdem schon bei einem Verzug der Kautionszahlung eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Eine vorherige Abmahnung ist nicht notwendig. Bislang gab es das nur bei einem Verzug der Mietzahlung.
Info |
Der Ortsverein hat zur Mietrechtsreform auch eine Reihe von Infobroschüren in den Geschäftsstellen bereit liegen in Worms (Korngasse 2, Kaiser-Passage) und Alzey (Hospitalstraße 15, Büro der Volksbank), unter anderem zur Vereinfachung des Räumungsverfahrens auch gegen Mietnomaden. Des Weiteren liegen kostenlos in den Geschäftsstellen aus: a) „Die KfW-Förderung für Ihr Wohneigentum“ b) DENA - „Modernisierungsratgeber Energie“ |