Größter anzunehmender Unfall: Der Tod eines Mieters kann für den Vermieter zum GAU werden
HILFESTELLUNG. Haus & Grund Worms-Alzey hat einen Leitfaden entworfen, der die wichtigsten Infos und Tipps zur besonderen Rechtslage beim Tod eines Mieters zusammenfasst. Enthalten ist in diesem Infoblatt auch eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag. Mit ihr kann dieser Spezialfall geregelt werden.
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Wichtige Informationen und nützliche Tipps vom Fachmann Die Mitglieder von Haus & Grund Worms-Alzey erhalten auf Wunsch kostenlos Informationen zu wichtigen Themen rund um die eigene Immobilie – wie aktuell zum Sonderfall „Tod eines Mieters“. Die verständlich geschriebenen, kurzen (aber fachlich fundierten) Dokumente verfasst der Vereinsvorsitzende Hans-Joachim Lock, Fachanwalt für das Wohnungs- und Mieteigentumsrecht. Sie sind exklusiv in den Geschäftsstellen des Vereins in Worms und Alzey erhältlich. Mitglieder erhalten die Infoblätter des Fachanwalts kostenlos. Nicht-Mitglieder zahlen den Selbstkostenpreis. |
Bis dass der Tod euch scheidet? Von wegen: Anders als für die Ehe (eine Verbindung, die durch den Tod tatsächlich beendet wird) gilt dieser Satz noch lange nicht für das Verhältnis von Mieter und Vermieter.
Der Mietvertrag hält länger als die Ehe, länger als das Leben. Wenn ein Mieter stirbt, endet das Mietverhältnis nicht. Und das kann für den Vermieter ein Problem sein. Ein sehr großes sogar.
Der Vorsitzende von Haus & Grund Worms-Alzey, Hans-Joachim Lock, bringt das Thema „Tod des Mieters“ aus rechtlicher Perspektive auf die Formel: „Das ist der GAU für Vermieter!“ Vielen sei die Gefahr eines solchen „größten anzunehmenden Unfalls“ gar nicht bewusst.
In früheren Zeiten, in denen die Menschen in Großfamilien zusammengelebt haben, sei das Problem so gut wie nicht aufgetreten, sagt der ausgewiesene Experte, der Fachanwalt für Wohn- und Mieteigentumsrecht ist. „Inzwischen stoße ich regelmäßig in meiner Praxis darauf.“
Problematisch wird es, wenn Zeit verloren geht
Und wo liegen nun genau die Fallstricke für Vermieter? Lock zufolge entsteht das Problem vor allem dann, wenn Zeit verloren geht – sei es, weil nach dem Tod des Mieters erst noch die Rechtslage geklärt werden muss, weil Ausschlagungsfristen beachtet oder Erben gesucht werden müssen oder sogar ein Nachlassverwalter eingeschaltet werden muss.
„In dieser Zeit ist keiner da, der die Miete zahlt – und trotzdem hat der Vermieter keinen Zugriff auf die Wohnung“, erklärt der Fachmann das Dilemma. Hinzu kommen Kosten, die zusätzlich anfallen, etwa für die Wohnungsräumung, den Gerichtsvollzieher, oder die Hausrat-Einlagerung. „Als Vermieter ist man da in einem Zustand absoluter Hilflosigkeit“, weiß Lock.
Wer Selbstjustiz übt, der haftet dafür hinterher
Er warnt allerdings dringend davor, die Sache kurzerhand in Eigenregie zu regeln: „Der Vermieter darf die Wohnung nicht auf eigene Faust räumen – wer zur Selbstjustiz greift, der haftet hinterher.“
Und das Sozialamt? Ist das nicht für Zahlungen zuständig, insbesondere, wenn das Amt den Mieter bisher finanziell unterstützt und Mietzahlungen veranlasst hat? Diese Fragen hört der Vorsitzende ebenfalls hin und wieder – und muss diese Hoffnung zunichte machen: „Der Leistungsanspruch des Mieters endet mit dessen Tod, so dass das Sozialamt keinerlei Leistungen mehr schuldet.“
Was können Vermieter konkret tun? Lock hat sich dem Problem in einem vierseitigen Leitfaden angenommen, der auch für Laien gut verständlich ist und exklusiv über die Geschäftsstellen in Worms und Alzey zu bekommen ist – für Mitglieder (übrigens wie alle Infoblätter von Haus & Grund Worms-Alzey) kostenfrei, für Nicht-Mitglieder zum Selbstkostenpreis.
In dem Dokument hat der Fachmann alle gängigen rechtlichen Konstellationen, die bei der Regelung des Nachlasses beim Mietvertrag typisch sind, dargestellt. Darin wird deutlich: Nicht immer ist der Tod des Mieters rechtlich ein schweres Erbe.
Schon vorab eine Regelung vereinbaren
Was Vermietern ganz besonders helfen dürfte, ist eine Zusatzvereinbarung, in der mit dem Mieter Regelungen vorab vereinbart werden können. Diese Zusatz-Vereinbarung, die dem Mietvertrag beigefügt werden kann, ist in Locks Leitfaden ebenso enthalten wie weitere Tipps zum Thema und wichtige gesetzliche Regelungen im Wortlaut.