Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist für Vermieter problematisch

Haus & Grund warnt vor der Kostenfalle

Das Wirtschaftlichkeitsgebot hat in das Mietrecht Einzug gehalten. Auf die Auswirkungen dieses Gebots weist der Vorsitzende von Haus & Grund Worms/Alzey, Hans-Joachim Lock, hin. Vermieter dürfen demnach nur solche Nebenkosten auf die Mieter umlegen, die angemessen und vertretbar sind.

„Was heute billig ist, kann morgen teuer sein“, warnt Lock. Beispiel: wenn Mieter ihren Vermieter bitten, zu einem aktuell besonders günstigen Versorgungsanbieter zu wechseln, etwa bei Strom. Denn was, wenn sich der einst so günstige Tarif in dem häufig wechselnden Preisgefüge am Markt bald doch als teurer herausstellt? „Wechselt ein Vermieter während des bestehenden Mietverhältnisses auf Wunsch und Initiative des Mieters den Anbieter von Versorgungsleistungen, so könnte hierbei ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot gerügt werden, wenn sich die Kosten später erhöhen“, führt Lock aus. Der Vermieter kann also juristisch belangt werden, weil er das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht mehr erfüllt – und liegt dann tatsächlich ein Verstoß vor, muss er die Zeche zahlen.

Lock empfiehlt Mitgliedern daher dringend, eine Zusatzvereinbarung  mit dem  Mieter abzuschließen. „Eine Mustervereinbarung, die vor dem Wechsel des Anbieters mit allen Mietern geschlossen werden sollte, um Konflikte zu vermeiden, ist in den Haus & Grund Geschäftsstellen erhältlich“.

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