In Bewegung: Haus & Grund Worms-Alzey ist für eine wachsende Zahl von Mitgliedern aktiv

Bericht zur Jahreshauptversammlung 2017

Der Vereinsvorsitzende Hans-Joachim Lock konnte den Mitgliedern von Haus & Grund Worms-Alzey von Wachstum auf mehreren Ebenen berichten. Der gestiegenen Zahl von Mitgliedern steht auch eine zunehmende Zahl an rechtlichen Beratungen und Anfragen gegenüber. 


Gab einen Überblick über die Aktivitäten von Haus & Grund Worms-Alzey: der Vorsitzende RA Hans-Joachim Lock. - Foto: Haus & Grund Worms-Alzey

Für seinen Überblick über die zahlreichen Aktivitäten von Haus & Grund Worms-Alzey bei der Jahreshauptversammlung wählte der Vorsitzende Hans-Joachim Lock eine passende Überschrift: „Was uns bewegt“. In Bewegung ist dabei nicht nur das vielfältige Angebot, sondern auch die Mitgliederzahl. Sie steigt kontinuierlich. Anfang April hatte der Verein bereits stolze 2.355 Mitglieder, Tendenz weiterhin steigend.

Zahl der Rechtsberatungen 2016 weiter gestiegen

Die Gewinner der Jahresverlosung

Wer neue Mitglieder wirbt, der kann bei Haus & Grund Worms-Alzey gewinnen. Bei der Jahreshauptversammlung des Vereins wurden nun die Gewinner der Jahresverlosung bekannt gegeben. Freuen dürfen sich:
  • 1. Preis (eine Reise nach München): Gerhard Bogner, Gimbsheim
  • 2. Preis (Eintrittskarten für das Nibelungenmuseum): Petra Ritzheim, Wendelsheim
  • 3. Preis (ein Präsentkorb): Carmen Lossen, Kaiserslautern

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Wohn- und Mieteigentumsrecht gibt Lock – gemeinsam mit seiner Fachkollegin Beate Kaminsky – auch die Rechtsberatungen im Verein. Die Nachfrage danach stieg, wie schon in den Jahren zuvor, auch 2016 wieder an: 1.310 Beratungen führten die beiden Fachanwälte für Mitglieder durch. Daneben führten weitere ausgewiesene Fachleute Steuerberatungen, Bauberatungen und Energieberatungen durch.

Beachtlich ist auch die Zahl der Anfragen, um die sich die Mitarbeiter der Geschäftsstellen in Worms (Wilhelm-Leuschner-Straße 13 / 3. OG) und Alzey (Hospitalstraße 15 / Volksbank-Gebäude) kümmern. „Lässt sich nicht mehr erfassen“, hieß es deshalb zur Zahl der Mitglieder-Anfragen im Rechenschaftsbericht lapidar.

An vielen Beispielen aktueller Gerichtsurteile zeigte Lock anschaulich, in welchen wichtigen Bereichen sich die Rechtsprechung für Eigentümer und Vermieter in den letzen Monaten geändert hat. Aufpassen sollten Vermieter demnach, wenn sie einen Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigen.

Denn einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge wird nun, wie der Vorsitzende darlegte, besonders sorgfältig geprüft, ob gesundheitliche Probleme des Mieters gegen eine solche Kündigung sprechen. Auch werden berufliche oder gewerbliche Zwecke als Grund für den Eigenbedarf nicht automatisch anerkannt.

Bei der Betriebskostenabrechnung empfahl Lock, dass sich Vermieter bei der Aufführung der einzelnen Positionen Punkt für Punkt an den Betriebskostenkatalog halten sollten. Fast alle Positionen, die in diesem Katalog aufgeschlüsselt sind, müssten in der Abrechnung auch getrennt angegeben werden – selbst wenn einzelne Posten von der Gemeinde in einem Bescheid zusammen abgerechnet werden.

Betriebskosten: Besser an den Katalog halten

Lock berichtete von einem aktuellen Fall, in dem eine Vermieterin die Grundsteuer (Nummer 1 im Katalog) und die Straßenreinigung (Nummer 8) in einem Posten gemeinsam abgerechnet hatte, wo-raufhin der BGH dem dagegen klagenden Mieter Recht gab und die Betriebskostenabrechnung für unwirksam erklärte.

Etwas leichter wird es für Mieter auch, eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung einzuklagen, erläuterte der Fachanwalt.

Der Verbraucherschutz für Bauherren sei hingegen verbessert worden. So wurde das Kaufvertragsrecht, ein Teil des Bauvertragsrechts, an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst. In der Praxis dürfte dies insbesondere in folgendem Fall zum Tragen kommen: Wenn ein Verkäufer mangelhaftes Material liefert, das verbaut wird, muss der Verkäufer nicht nur (wie bisher) für fehlerfreies Material sorgen, sondern auch die Kosten für den Aus- und Einbau tragen. Zudem ging Lock intensiv auf aktuelle Entscheidungen zum Thema Räumungsklagen ein.

Abgerundet wurde die Jahreshauptversammlung auch in diesem Jahr durch einen spannenden Vortrag sowie weitere nützliche Tipps und Informationen zu Themen rund ums private Eigentum.

hug

Hier geht's zum Bericht zum Info-Teil der Jahreshauptversammlung.

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