Infoabend von Haus & Grund Worms:

Ohne Wohnungsabnahme gibt es keinen Schadensersatz

Zwischen Mietern und Vermietern kracht es häufig dann, wenn der Vermieter die Wohnung bei der Abnahme nicht so wiederfindet wie er es erwartet hat. Wie aber lässt sich bösen Überraschungen vorbeugen? Darum ging es in der jüngsten Info-Veranstaltung von Haus & Grund Worms, zu dem auch die Geschäftsstelle Alzey gehört.

Ohne Wohnungsabnahme kein Schadensersatz“ lautete das Thema, zu dem Hans-Joachim Lock, Vorsitzender des Ortsvereins und von Haus aus Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, vortrug. Und das stieß auf reges Interesse: Der Tagungssaal der Volksbank Osthofen war proppevoll. Die Erwartungen der Zuhörer wurden durchaus erfüllt: Lock beantwortete unzählige Fragen, informierte das Publikum umfassend und brachte es bisweilen sogar zum Lachen.

 

Infoabend Wohnungsabnahme Haus & Grund Worms

Informativer Abend: Der Vorsitzende von Haus & Grund Worms, Hans-Joachim Lock, trug zum Thema „Wohnungsabnahme“ vor.

Dabei dürfte ursprünglich den wenigsten zum Lachen zumute gewesen sein. Denn manch einer der Gäste war bereits einmal auf Mieterschäden sitzen geblieben. Eine Dame berichtete von schadhaften Fliesen, ein Herr gar von einem abgesägten Deckenbalken – doch waren die Schäden erst bemerkt worden als es zu spät war. Hier konnte Lock nur den Rat geben: „Nehmen Sie sich für die Wohnungsabnahme Zeit und ziehen Sie im Zweifel einen Zeugen hinzu“. Auch Haus & Grund könne in solchen Fällen helfen.

Eines war Lock ganz wichtig: Nur wenn die Wohnung auch vom Vermieter abgenommen wird (was auch ohne Anwesenheit des Mieters geschehen kann) und der Mieter über festgestellte Mängel schriftlich in Kenntnis gesetzt wird, besteht Anspruch auf Schadensersatz.

Wie Lock darlegte, entbrennt häufig Ärger über die Frage, wer so genannte Schönheitsreparaturen zahlen muss – die gängige Faustregel „Instandhaltung ist Vermietersache, Schönheitsreparaturen trägt der Mieter“ ist im Mietvertrag nämlich schwer hieb- und stichfest umzusetzen. Grund: Das Gesetz erläutert im Privatrecht nicht, welche Maßnahmen genau zu den Schönheitsreparaturen zählen. Unklarheiten im Mietvertrag gehen jedoch immer zu Lasten des Vermieters. Einer der häufigsten Gründe, der Klauseln ungültig macht, ist laut Lock der Summierungseffekt. Dabei heben sich zwei Regelungen gegenseitig auf, obwohl jede für sich allein genommen wirksam ist. Die Zuhörer lernten außerdem, wann von starren Fristenregelungen Abstand zu nehmen ist. Sie hörten von „Klauseln mit Abwälzungswirkung“ und von Quotenabgeltungsklauseln, von Erstattungsansprüchen und Verjährung.

- Hans-Joachim Lock hat zum Vortragsthema eine 32-seitige, praxisnahe Infoschrift verfasst mit vielen Beispielformulierungen für wirksame und unwirksame Klauseln im Mietvertrag. Angefügt ist auch ein Musterprotokoll für die Wohnungsabnahme und eine Musteraufforderung für Beanstandungen. Auch Nicht-Mitglieder können die Broschüre gegen eine Gebühr beziehen. Mitglieder können außerdem Formular-Mietverträge erhalten.
- Weitere Infos gibt der Ortsverein gerne unter Tel. 0 62 41/41 35 91 (Worms)
oder Tel. 0 67 31/493 12 10 (Alzey).

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