Infoabend von Haus & Grund Worms zum Thema Schornsteinfeger

Mehr Wahlfreiheit, aber auch mehr Pflichten für Hausbesitzern

Zu Beginn des kommenden Jahres tritt das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz in Kraft. Unter anderem bedeutet das, dass nun die Hauseigentümer für die fristgerechte Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten verantwortlich sind. Was das bedeutet und was sich sonst noch ändert, erfuhren die Gäste auf dem Infoabend von Haus & Grund Worms.

Infoabend zum Thema Schornsteinfeger

Klärten die Gäste in Worms auf: Andreas Magin, Obermeister der Schornsteinfegerinnung Rheinhessen-Pfalz (rechts), und sein Stellvertreter Hermann Müller.

Hauseigentümer können sich ab dem 1. Januar 2013 ihren Schornsteinfeger weitgehend frei wählen. Arbeiten, die keine Kontrollen beinhalten, werden dann im Wettbewerb angeboten. Dadurch haben Eigentümer einerseits mehr Wahlfreiheit, andererseits aber auch mehr Pflichten. Worauf zu achten ist, darüber hat die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Worms/Alzey nun aus erster Hand informiert. In der Geschäftsstelle in der Kaiser Passage berichteten Andreas Magin, Obermeister der Schornsteinfegerinnung Rheinhessen-Pfalz, und sein Stellvertreter Hermann Müller, was sich alles ändert.

„Ab dem 1. Januar 2013 liegt die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten beim Hauseigentümer“, erklärte Magin. Was an der Feuerungsanlage wann genau gemacht werden muss, steht im Feuerstättenbescheid, der im Lauf des Jahres vom Bezirksschornsteinfeger jedem Eigentümer zugestellt wird. Für die meisten Arbeiten darf man sich dann auch einen anderen Schornsteinfeger nehmen, sofern dieser in die Handwerksrolle eingetragen ist.

Wichtig: Fristen sollten eingehalten werden
Für Hausbesitzer gilt dann allerdings auch: Werden Fristen nicht eingehalten, fallen Mahngebühren an, im schlimmsten Fall droht gar ein Vollstreckungsverfahren. Hoheitliche Aufgaben wie Feuerstättenschau, Bauabnahme und feuerungstechnische Beratung darf außerdem nach wie vor nur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erledigen.

Der Obermeister äußerte sich kritisch zu der Umsetzung der EU-Richtlinie: „Das Handwerk ist angehört, aber nicht gehört worden“. Magin sorgte sich vor allem über den höheren Verwaltungsaufwand. „Auch für den Kunden wird es dadurch sicher nicht billiger“. Zudem bewirke die Anpassung an die EU-Norm eine Aufweichung von Standards „nach unten“. Magins Stellvertreter Hermann Müller blickte Richtung Schweiz, wo die Umsetzung schon gilt: Dort seien die Kosten um 30 Prozent gestiegen, die Kunden aber zu 98 Prozent bei ihrem bisherigen Schornsteinfeger geblieben.
Grundsätzlich wertete Magin die Wahlfreiheit jedoch positiv für Kunden und Betriebe: Schließlich komme nicht jeder mit jedem gleich gut klar. Und Schornsteinfeger, die kundenorientiert arbeiten, könnten nun expandieren. Dabei hilft auch, dass das Verbot von Nebentätigkeiten aufgehoben wird. Schornsteinfeger können dann auch Leistungen anbieten, die nicht zu ihrem klassischen Aufgabenbereich gehören, wie etwa eine Energieberatung.

Leitfaden zum Thema

Hans-Joachim Lock, Vorsitzender von Haus & Grund Worms, hat rechtliche Auswirkungen des neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes in einem Leitfaden zusammengefasst. Die Infos gibt es auch für Nicht-Mitglieder kostenfrei in der Geschäftsstelle.

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11 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

 

12 Profiling

Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling), z.B. Auswertung zur zielgerichteten Kundenansprache, bedarfsgerechten Werbung einschließlich Markt- und Meinungsforschung sowie zum Scoring bzw. Rating. In die Auswertung können beispielsweise Daten zum Zahlungsverhalten (z. B. Kontoumsätze, Salden) sowie Kriterien wie Branchenzugehörigkeit und Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsbeziehung einfließen.

 

13 Kategorien personenbezogener Daten

Folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir beispielsweise: Personenstammdaten, Vertragsstammdaten, Vertragsdurchführungs- und Beendigungsdaten, Auftragsdaten, Daten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten, Werbe- und Vertriebsdaten, Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Telemedien (z.B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten.

 

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