Jahreshauptversammlung 2013 von Haus & Grund Worms

Es geht weiter mit Hans-Joachim Lock und einem „hervorragend besetzten Vorstand“

Der Vereinsvorsitzende und seine Mitstreiter wurden im Amt bestätigt. So ist Haus & Grund Worms auch künftig bewährt breit aufgestellt, was die Fachgebiete der Verantwortlichen angeht. Trotz noch besserem Service wurde der Beitrag nicht angehoben. Das freute die inzwischen annähernd 2.000 Mitglieder (Tendenz steigend) naturgemäß.

Der Vorstand von Haus & Grund Worms
Bewährtes Team: der Ortsvereinsvorsitzende Hans-Joachim Lock (rechts) und seine wiedergewählte Vorstandsmannschaft.

 

Das Ergebnis war eindeutig: Einstimmig votierten die Mitglieder von Haus & Grund Worms bei der Jahreshauptversammlung für eine weitere Amtszeit des Vereinsvorsitzenden Hans-Joachim Lock. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht leitet Haus & Grund Worms nun schon seit 18 Jahren und gilt (zurecht) als Kopf und Ideengeber des Vereins.

Vertrauensbeweis für die Verantwortlichen
Der Wiedergewählte freute sich nicht nur über den ihm erbrachten Vertrauensbeweis, sondern auch über das klare Votum für das übrige Führungsteam. Zu dem gehören neben ihm Immobilienverwalter Richard Kunze als zweiter Vorsitzender, Armin Bork, Wilfried Eich, Klaus Korb, Ulrich Schütz und Uwe Neunzling.

Dass der Vorstand somit in der bewährten Konstellation weiter arbeiten kann, strich Lock als exzellente Entscheidung der Versammlung heraus. „Die Zusammensetzung ist hervorragend“, betonte er. Und das ist nicht nur menschlich, sondern auch fachlich gemeint. So seien wichtige Bereiche rund um Immobilieneigentum abgedeckt, darunter auch Bankwesen, Steuern, Architektur, Heizkosten und Technik. 

Jahreshauptversammlung Haus & Grund Worms 2013
Gut besucht: die Mitgliederversammlung
von Haus & Grund Worms.

Die Kompetenz auf breiter Linie macht sich bezahlt. Die Mitglieder, deren Zahl inzwischen bereits nahe an die 2.000er-Marke heranreicht, sind überaus zufrieden mit der Arbeit des Vereins und fühlen sich und ihre Interessen von der Eigentümerschutz-Gemeinschaft gut vertreten. Die Serviceangebote wurden ausgeweitet. Auch die Bauberatung wird auf vielfachen Wunsch wieder angeboten. Die Zusammenarbeit mit dem Landesverband, dem Lock als Vorstandsmitglied angehört, läuft ebenfalls. Und auch um die Finanzen des Vereins steht es gut: Kassierer Klaus Korb sprach von einer „geordneten Situation“ und strich heraus, dass der Verein trotz des großen (und noch einmal vergrößerten) Serviceangebots ohne Beitragserhöhung auskommt.

 

Mietern „eine gute Zeit“ bescheinigen
Lock warb um eine noch stärkere Beteiligung der Mitglieder an der Aktion „Eine gute Zeit“. Dabei stellen Vermieter tadellosen Mietern beim Auszug ein Zeugnis aus, das diesen neben pünktlichen Zahlungen auch eine gute Zeit im Hinblick auf das Mietverhältnis bescheinigt und bei der späteren Wohnungssuche helfen soll.

Kein gutes Zeugnis stellte der Vereinsvorsitzende der Stadt Worms für die Zusammenarbeit bei der Erstellung des Mietspiegels aus. Ohne Rücksprache mit dem Verein, der wie üblich seinen Beitrag für die Erstellung geleistet hat,  wurden die Spielregeln geändert – und das nicht zum Guten. „Die Stadt hat einfach eigenmächtig die Messlatte für Mieterhöhungen nach oben gelegt“, kritisierte Lock. Bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete wird nun der  Median herangezogen. Das ist nicht nur fragwürdig, sondern vermutlich auch rechtlich höchst bedenklich. Der Fachanwalt warnte die Verantwortlichen ausdrücklich: „Diese Regelung  ist konträr zur Auffassung des Bundesgerichtshofs.“ Denn laut BGH sei der Vermieter berechtigt, die Miethöhe innerhalb der so genannten Zwei-Drittel-Spanne festzulegen.

Viel Licht, aber auch Schatten hält für Vermieter die Mietrechtsreform bereit, die zum 1. Mai in Kraft getreten ist. Über sie informierte der Vorsitzende als ausgewiesener Experte ausführlich. Er beleuchtete insbesondere die Veränderungen, die für private Eigentümer von Bedeutung sind – von der energetischen Sanierung über die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis hin zum Vorgehen gegen Mietnomaden und säumige Mieter.

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