Selbst Stehplätze knapp: großes Interesse am Vererben und Verschenken von Immobilien
Bis in den Vorraum standen die Zuhörer beim Vortrag von Notar Dr. Peter Liessem in Osthofen. Haus & Grund Worms-Alzey hatte mit der Themen-Auswahl ins Schwarze getroffen. Und der Experte überzeugte mit einem fesselnden Vortrag, der durch Beispiele auch für Laien leicht verständlich war.
Foto: Haus & Grund Worms-Alzey
Erbschaften haben in Deutschland Hochkonjunktur. Jeder dritte Deutsche hat schon etwas geerbt. Doch jeder vierte Erbfall endet leider auch laut einer Emnid-Umfrage im Streit. Kein Wunder also, dass die Infoveranstaltung von Haus & Grund Worms-Alzey zum Thema „Immobilien schenken oder vererben?“ auf außergewöhnlich großes Interesse stieß.
Selbst der langjährige Vorsitzende, Rechtsanwalt Hans-Joachim Lock, war überrascht: Gut 140 Interessierte waren der öffentlichen Einladung ins Voba-Info-Center nach Osthofen gefolgt. Da wurden selbst die Stehplätze knapp. Die Gäste standen in mehreren Reihen bis in den Vorraum.
Fachmann beantwortete zahlreiche Fragen
Drinnen gab der Osthofener Notar Dr. Peter Liessem allerhand Tipps rund um den Nachlass und beantwortete zwei Stunden lang Fragen. Der Experte schaffte es, auch komplexe Aspekte wie die Erb- und Pflichtteilsanrechnung, steuerliche Aspekte oder was es mit dem „Vorbehalt von Rechten zu Gunsten des Schenkers“ auf sich hat, anhand von Fallbeispielen für Laien anschaulich darzustellen.
Das Grundproblem? Das lässt sich so zusammenfassen: Ohne Testament oder andere klare Regelung tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die nicht immer sinnvoll ist. Vielfach entstehen dadurch Erbengemeinschaften, was zu bösem Blut unter den Familienangehörigen führen kann.
Im Zank von Brüdern und Schwestern ums elterliche Haus, die elterliche Wohnung oder das elterliche Feriendomizil werden mitunter Register gezogen, die so manchen Rosenkrieg wie ein sanftes Scharmützel erscheinen lassen.
Dr. Liessem zeigte, wie sich dieser Gefahr wirksam vorbeugen lässt.
Eine gute Möglichkeit kann demnach eine Schenkung darstellen. Weil so unter bestimmten Bedingungen hohe Freibeträge genutzt werden können, lässt sich zudem viel Geld sparen.
Unbedachte Schenkungen können Erbstreit befeuern
Doch Vorsicht: „Schenkungen müssen gut durchdacht erfolgen“, warnte der Fachmann eindringlich („Fort ist fort“). Er machte an weiteren Fallbeispielen deutlich: Unbedachte Schenkungen können den Erbstreit sogar noch befeuern.
Im Prinzip kommt man an einer Fachberatung nicht vorbei.
„Wichtig ist, dass Sie wissen: Es gibt Gestaltungsspielräume“, sagte Liessem. Und Lock fasste zusammen: „Es geht immer auch um die Frage: Was halten Sie für gerecht?“.
Diese Frage führe zu ganz unterschiedlichen Antworten, je nachdem, ob man den Schwerpunkt beispielsweise aufs Sparen von Steuern lege oder aber darauf, das Erbe nach bestimmten Kriterien aufzuteilen.
Entscheidend sei außerdem: „Was man persönlich für gerecht hält, das kann sich im Lauf des Lebens ändern“. Es sei daher ratsam, die getroffene Entscheidung ab und an zu überprüfen.
Um häufige Fehler zu vermeiden empfahl Liessem unter anderem, zunächst den objektiven Wert der Immobilie feststellen zu lassen und dann gegebenenfalls vertraglich Höhe, Art und Fälligkeit eines Ausgleichs an Geschwister festzulegen (eventuell auch in Raten).
Eine Wertsicherung der Zahlungsforderung sei durch eine Indexklausel möglich. Der Notar berücksichtigte in seinen Ausführungen viele weitere Aspekte – bis hin zu Auswirkungen auf gesetzliche Unterhaltsansprüche im Pflegefall.
Weitere Veranstaltung in diesem Jahr geplant
Eine gute Nachricht gibt es für alle, die den Vortrag verpasst haben: Wegen des großen Zuspruches ist in 2019 eine weitere Veranstaltung geplant.
Und Interessierte können bei den beiden Geschäftsstellen des Vereins in Worms und Alzey per Mail ein informatives Handout zum Thema anfordern.