Tipps und Hinweise zur Heizkostenabrechnung
Fragen zum Thema? Die Finger schossen nur so in die Höhe beim Info-Abend von Haus & Grund Worms-Alzey im voll besetzten Info-Center der Volksbank. Kein Wunder: Es ging um die Heizkostenabrechnung. Viel Infobedarf bestand aber auch zur Legionellen-Prüfung. Und immer wieder war Vorsitzender Hans-Joachim Lock als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gefragt und konnte in etlichen Fällen fundierte Sofort-Hilfe geben.
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Musste viele Fragen beantworten: Ulrich Schütz, Energieberater bei Haus & Grund Worms, referierte beim Info-Abend über die Heizkostenverordnung. |
Ulrich Schütz berät beim Haus & Grund in Energie- und Heizkostenfragen; er beschäftigt sich seit mehr als 20 Jahren mit diesem Thema. In seinem Vortrag wies er darauf hin, dass sich viele Änderungen in der novellierten Heizkostenverordnung erstmals in diesem Jahr auswirken. So ist der Bestandsschutz für ältere Warmwasserkostenverteiler und Ausstattungen zur Verbrauchserfassung weggefallen. Schütz erläuterte, welche Verdunstungsmesser noch zugelassen sind. Der Gesetzgeber erlaubt nun, dass ein größerer Teil der Heizkosten (zwischen 50 und 70 Prozent) nach Verbrauch abgerechnet werden darf. Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden nach einem festen Maßstab, meist nach Wohnfläche, verteilt. Hans-Joachim Lock hat hierzu einen Leitfaden verfasst, der kostenlos bei den Geschäftsstellen in Worms und Alzey bezogen werden kann.
Noch mehr Fragen gab es zum Thema Legionellen. Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern müssen seit diesem Jahr Großanlagen zur Trinkwassererwärmung auf Legionellen untersuchen lassen. Schütz berichtete, dieser Pflicht seien noch längst nicht alle Hauseigentümer nachgekommen. Das Problem: Geraten diese Bakterien, etwa beim Duschen, in die Lunge, können sie Lungenentzündung verursachen. Schütz informierte, wie man bei einem Legionellen-Befall in der Leitung vorgeht und welche Kosten entstehen. Schweren Befall solle man dem Gesundheitsamt melden. Auch zu diesem Thema hält der Haus & Grund Verein ein Infoblatt bereit.
Bei Rauchwarnmeldern empfahl Schütz, nicht nur die Funktionsfähigkeit zu prüfen, sondern auch die Art der Zimmernutzung. So könne es nach einem Mieterwechsel gut sein, dass der Raum, der zuvor als Büro ohne Rauchwarnmelder genutzt worden war, nun als Schlaf- oder Kinderzimmer diene, wo ein Rauchwarnmelder vorgeschrieben ist.
Volksbank-Vorstand Günter Brück lobte die gute Zusammenarbeit: Haus & Grund nutzt in Alzey ein Büro im Gebäude der Bank als Beratungsraum. Vorsitzender Lock betonte, dass der Verein bei seiner Beratung anstrebe, möglichst früh einvernehmliche Lösungen zwischen Mietern und Vermietern zu finden. „Meist nutzt es beiden Parteien, wenn ein Rechtsstreit vor Gericht vermieden werden kann“. hug