Vermieter aufgepasst: So klappt es mit dem Ausfüllen des Mietvertrags ohne Fehler

„Hätt ich das nur vorher gewusst!“ Diesen Satz hört der Vorsitzende von Haus & Grund Worms, Hans-Joachim Lock, in der Rechtsberatung wohl nicht selten, wenn es um das „Ausfüllen des Mietvertrags ohne Fehler“ geht. Entsprechend gut gewählt was das Thema des zurück liegenden Infoabends.

 Gab Tipps rund um das Ausfüllen eines Mietvertrags: RA Hans-Joachim Lock.Gab Tipps rund um das Ausfüllen eines Mietvertrags: RA Hans-Joachim Lock. - Foto: Haus & Grund Worms-Alzey

Ein Kreuzchen hier, ein Kreuzchen da – das kann doch eigentlich gar nicht so schwer sein, oder? Kann es wohl! Zumindest im Mietvertrag. Schon zwei unbedachte Strichelchen auf diesem Papier können alles unwirksam machen – und das kann dann richtig teuer werden für Vermieter. Noch schwieriger wird es, wenn Vermieter versuchen, eigene Regelungen ganz ohne vorgegebene Textbausteine selbst auszuformulieren.

Eine komplexe Materiale also und großer Andrang bei der jüngsten Veranstaltung von Haus & Grund Worms-Alzey „Ausfüllen des Mietvertrags ohne Fehler – wir erklären wie es geht“. Gut 100 Gäste lockte dieses Thema ins Info-Center der Volksbank nach Osthofen – so viele, dass noch zusätzliche Stühle herbeigeschafft werden mussten.

Zuhörer hatten viele Fragen

Gut zwei Stunden, länger als geplant, ging der Ortsvereinvorsitzende und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Hans-Joachim Lock, auf das Thema ein, weil die Besucher immer wieder neue Fragen hatten. So Manchem stand dabei ein Satz förmlich ins Gesicht geschrieben: „Hätt’ ich das nur vorher gewusst!“

Formularmietvertrag von Haus & Grund ist ein Muss

Die Formularmietverträge von Haus & Grund Worms-Alzey, die aus bereits vorformulierten Texten bestehen, bei denen das Zutreffende nur jeweils angekreuzt werden muss, machen das Vermieter-Leben dabei sehr viel leichter. Lock arbeitet diese Mietverträge für den Verein eigenhändig aus und passt sie kontinuierlich an die aktuelle Rechtsprechung an.

„Der Vermieter muss wenig in eigenen Worten ausfüllen, hat aber trotzdem individuellen Spielraum“, erklärte Lock den Vorteil dieser Dokumente, die von Mitgliedern zum Selbstkostenpreis über die Geschäftsstellen bezogen werden können.

Worauf Vermieter beim Ausfüllen achten müssen

Lock übernimmt in dem inzwischen auf mehr als 2.400 Mitglieder angewachsenen Verein auch die Rechtsberatungen. Nun ging er Schritt für Schritt, Kreuzchen für Kreuzchen, den Formularvordruck durch und zeigte auf, worauf zu achten ist.

Die Zuhörer lernten Nichtraucherklauseln und Altbauklauseln kennen, erfuhren, wie wichtig eine Hausordnung ist und wie sie auch in kniffligen Fällen einen angemessenen Mietpreis finden können. Lock gab viele Tipps – los ging es schon bei der Benennung der Vertragspartner.

Dabei erfuhr man, dass es beispielsweise nicht geschickt sei, beide Eheleute als Vermieter in den Vertrag aufzunehmen – viel mehr Handlungsfähigkeit erhalte man, wenn man stattdessen nur einen Ehepartner als Vermieter und für diesen zusätzlich einen Stellvertreter benenne.

Der Teufel steckt wie so oft im Detail

Um anschaulich zu machen, wo typischerweise Probleme bei Mietverträgen liegen, hatte Lock die Probe aufs Exempel gemacht und sich auf gut Glück einige im Handel gängige Exemplare besorgt. Darunter war eine Variante, die mit lediglich vier Seiten Text auskam. „Das sieht zunächst sehr sympathisch aus!“, räumte Lock ein, mit Blick auf die eigenen Formularmietverträge von Haus & Grund Worms-Alzey, die im Gegensatz dazu etwa den vierfachen Umfang haben.

Der Teufel steckt aber im Detail, wie Lock veranschaulichte. Er warnte: „Alles, was nicht von Ihnen geregelt ist, regelt das Gesetz“ – und das sei nicht unbedingt vermieterfreundlich. Das Mietrecht sei nämlich als Sozialgesetz konzipiert und schütze deshalb die Mieter ganz besonders. Umso wichtiger sei es für Vermieter, auf rechtlich hieb- und stichfeste Vereinbarungen zu achten.

Häufiger Streitpunkt: Schönheitsreparaturen

Deutlich wurde auch, dass es nicht genügt, sich auf den gesunden Menschenverstand zu verlassen, um juristisch einwandfreie Regelungen zu finden. Lock demonstrierte dies an einem anderen Vertrag, den er im Handel gefunden hatte.

Dort stieß er bei den Klauseln zu den „Schönheitsreparaturen“ – einem besonders häufigen Streitpunkt im Mietvertrag – auf einen glatten juristischen Widerspruch, der in der Umgangssprache gar nicht auffiel, die Klauseln aber unwirksam macht. „Im Streitfall bleibt der Vermieter dann auf den Kosten sitzen“, erklärte Lock.

Leitfäden sind in der Geschäftsstelle erhältlich

Gleich am Eingang zur Veranstaltung hatten sich die Besucher an einem langen Infotisch kostenlos mit Material eindecken können. Das Haus & Grund Team um Geschäftsführerin Astrid Gamradt hielt aktuelle Broschüren, Merkzettel und Leitfäden bereit.

Dieses Infomaterial erstellt der Verein selbst, etwa, wenn es wichtige Änderungen für Vermieter in der Rechtsprechung gegeben hat, oder wenn sich in der Rechtsberatung herauskristallisiert, dass bei einem Thema besonders viele Fallstricke für Vermieter lauern.

Lock bereitet dieses Thema dann für Laien verständlich und in aller Kürze, aber fachlich präzise, auf. Ganz besonders begehrt waren an diesem Abend natürlich die Muster der Formularmietverträge.

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7 Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunfts- sowie beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.

 

8 Widerruf von Einwilligungen

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11 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

 

12 Profiling

Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling), z.B. Auswertung zur zielgerichteten Kundenansprache, bedarfsgerechten Werbung einschließlich Markt- und Meinungsforschung sowie zum Scoring bzw. Rating. In die Auswertung können beispielsweise Daten zum Zahlungsverhalten (z. B. Kontoumsätze, Salden) sowie Kriterien wie Branchenzugehörigkeit und Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsbeziehung einfließen.

 

13 Kategorien personenbezogener Daten

Folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir beispielsweise: Personenstammdaten, Vertragsstammdaten, Vertragsdurchführungs- und Beendigungsdaten, Auftragsdaten, Daten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten, Werbe- und Vertriebsdaten, Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Telemedien (z.B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten.

 

14 Datenquellen

Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten haben, verarbeiten wir ebenso wie von sonstigen Dritten zulässigerweise an uns übermittelte Daten. Zum anderen erheben wir Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Branchen- und Schuldnerverzeichnisse, Handelsregister, Presse).

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